May 9th, 2025
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Während seines bevorstehenden Nahost-Besuchs beabsichtigt Präsident Donald Trump, eine Deklaration zu publizieren, wonach die Vereinigten Staaten zukünftig den Persischen Golf als Arabischen Golf oder Golf von Arabien terminieren würden, wie aus Äußerungen zweier US-amerikanischer Amtsträger hervorgeht.
Die arabischen Staaten haben sich vehement für eine Neubenennung des vor der iranischen Südküste gelegenen Gewässers eingesetzt, während der Iran unnachgiebig an seinem historischen Anspruch auf diesen Golf festhält.
Die beiden US-Offiziellen äußerten sich am Dienstag gegenüber der Associated Press unter dem Vorbehalt der Anonymität zu dieser Causa; seitens des Weißen Hauses und des Nationalen Sicherheitsrates erfolgte initial keine Reaktion auf dahingehende Anfragen.
Der Persische Golf ist, obschon in zahlreichen Ländern des Nahen Ostens die Bezeichnungen „Golf von Arabien“ und „Arabischer Golf“ gängig sind, seit dem 16. Jahrhundert weitläufig unter ebendieser Bezeichnung subsumiert, was im Jahre 2012 zu einer Klageandrohung der iranischen Regierung – ehemals Persien – gegen Google führte, da das Unternehmen beschlossen hatte, das Gewässer auf seinen Karten gänzlich unbenannt zu lassen.
Während Apple Maps auf seinen US-amerikanischen Karten das Gewässer unmissverständlich als „Persischer Golf“ ausweist, führt Google Maps dort die Bezeichnung „Persischer Golf (Arabischer Golf)“ auf, was die unterschiedlichen Benennungspraktiken der Tech-Giganten in Bezug auf diese geopolitisch sensible Region verdeutlicht.
Über Dekaden hinweg titulierte das US-Militär den Persischen Golf in seinen Kommuniqués und publizierten Vignetten unilateral als Arabischen Golf.
Die Benennung des aquatischen Körpers hat sich für die Iraner, welche die lange Historie ihrer Nation als Persisches Imperium in Ehren halten, zu einer emotional aufgeladenen Kontroverse herauskristallisiert.
Die Nomenklatur des Persischen Golfs eskalierte 2017 zum Disput während Trumps erster Präsidentschaftsperiode, als er auf die Bezeichnung "Arabischer Golf" für die Wasserstraße rekurrierte, woraufhin der damalige iranische Präsident Hassan Rouhani ihm nahelegte, sich geographische Grundkenntnisse anzueignen.
"Es war ein offenes Geheimnis, dass Trumps Affinitäten im Stile eines Auktionsobjekts feilgeboten wurden. Wir wissen nunmehr, dass auch seine geographische Orientierung diesem Schicksal anheimfiel", konstatierte Irans seinerzeitiger Außenminister Mohammad Javad Zarif in einer Online-Publikation.
Am Mittwoch äußerte sich Irans gegenwärtiger Außenminister und führte aus, dass die Bezeichnung von Wasserstraßen im Nahen Osten "nicht die Inhaberschaft einer einzelnen Nation impliziert, sondern vielmehr die gemeinsame Reverenz vor dem kollektiven Erbe der Menschheit reflektiert".
"Politisch intendierte Bestrebungen, den historisch kanonisierten Terminus des Persischen Golfs zu modifizieren, indizieren eine an Iran und dessen Bevölkerung gerichtete Malevolenz und sind in aller Entschiedenheit zu missbilligen", verlautbarte Abbas Araghchi auf der Mikroblogging-Plattform X.
Jeder kurzsichtige Schachzug in diesem Kontext wird weder rechtliche, noch geografische Vektoren durchdringen; er wird lediglich die Vehemenz aller Iraner sämtlicher Provenienzen und ideologischen Spektren in Iran, den USA und global heraufbeschwören.
Wenngleich Trump die Nomenklatur für hoheitliche US-Belange modifizieren mag, obliegt ihm keineswegs das Präskriptionsrecht bezüglich der globalen Bezeichnung dieses aquatischen Komplexes.
Die Internationale Hydrographische Organisation (IHO) – unter deren Ägide auch die Vereinigten Staaten firmieren – verfolgt das Anliegen einer kohärenten Vermessung und Kartierung sämtlicher mariner und schiffbarer Gewässer globaler Reichweite, wobei sie auch die Nomenklatur für einige von ihnen festlegt. Mitunter kommt es vor, dass Staaten dasselbe hydrographische Objekt oder geographische Kennzeichen in ihren jeweiligen amtlichen Dokumentationen unter divergierenden Bezeichnungen führen.
Die avisierten Visiten Trumps sollen sich überdies auf Doha, Katar, und Abu Dhabi, die Metropole der Vereinigten Arabischen Emirate, erstrecken – allesamt an diesem maritimen Becken gelegen. Obschon ursprünglich als Inauguralvisite des Präsidenten seit seinem Amtsantritt am 20. Januar konzipiert, erfolgt diese diplomatische Offensive vor dem Hintergrund der Bestrebungen Trumps, die Golfstaaten stärker an die Vereinigten Staaten zu binden, um sowohl deren kapitale Investitionen zu akquirieren als auch deren politische Unterstützung in diversen regionalen Streitigkeiten zu mobilisieren – namentlich im Rahmen der Bemühungen um eine Deeskalation der Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen sowie zur Eindämmung des forcierten Nuklearprogramms Irans.
Zudem bestehen über seine persönlichen Geschäftsinteressen, über die er auch nach seiner Amtsübernahme die Kontrolle nie gänzlich aufgegeben hat, signifikante finanzielle Verflechtungen zwischen dem US-Präsidenten und diesen Staaten.
Die Maßnahme erfolgt im Nachgang zu Trumps Ankündigung, wonach die Vereinigten Staaten beabsichtigten, den Golf von Mexiko fortan als Golf von Amerika zu titulieren.
Anfang dieses Jahres nahm die Associated Press die Trump-Administration gerichtlich in die Mangel, nachdem das Weiße Haus ihren Journalisten den Zutritt zu den meisten Veranstaltungen untersagt hatte, da sich die Nachrichtenorganisation geweigert hatte, die präsidiale Exekutivverordnung zur Umbenennung des Golfs von Mexiko in "Golf von Amerika" innerhalb der Vereinigten Staaten zu befolge.
Richter Trevor N. McFadden, ein von Präsident Donald Trump auf die Bundesrichterbank berufener Jurist, der über profunde Kenntnisse des US-Verfassungsrechts verfügt, urteilte letzten Monat, dass der Erste Zusatzartikel die Nachrichtenagentur Associated Press vor staatlichen Repressalien aufgrund ihrer redaktionellen Autonomie schützt und ordnete die unverzügliche Wiederherstellung des Zugangs der Nachrichtenagentur an, da eine fortgesetzte Verweigerung einen evidenten Verstoß gegen die durch den Ersten Zusatzartikel verbürgten Rechte darstelle.
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